
Ärztliche Verordnung (Rezept)
Privatversicherte reichen das Rezept häufig bei ihrer Versicherung ein oder klären vorab, ob und in welcher Höhe Logopädie erstattet wird.

Kontaktaufnahme
Wir vereinbaren zunächst einen Termin für Diagnostik/Erstgespräch und besprechen kurz Anliegen, Alter, Sprachsituation und ggf. Mehrsprachigkeit.

Erstgespräch und Diagnostik
Beim ersten Termin sichten wir die Verordnung, erheben eine ausführliche Anamnese und führen – je nach Störungsbild – Tests und Beobachtungen.
flexibel und unkompliziert
Unsere logopädischen Leistungen stehen sowohl Privatversicherten als auch Selbstzahler:innen offen. Mit ärztlichem Rezept rechnen Sie Ihre Behandlung in der Regel über Ihre private Krankenversicherung ab, je nach individuellem Tarif.
Ohne Rezept können Sie unsere Angebote – zum Beispiel Beratung, Coaching oder therapeutische Sitzungen – als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen; Umfang und Honorar besprechen wir vor Beginn der Therapie transparent mit Ihnen.

Behandlungsvertrag & Kosteninfo (Privat)
Die Abrechnung erfolgt direkt mit den Patient:innen; sie reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein und erhalten – je nach Tarif – eine teilweise oder vollständige Erstattung

Therapiephase
Die Behandlung findet in der vereinbarten Frequenz online über unsere Plattform statt. Egal an welchem Ort!

Bericht und ggf. Folgeverordnung
Nach dem verordneten Zeitraum erstellen wir bei Bedarf einen kurzen Bericht an die verordnende Ärztin / den verordnenden Arzt mit Empfehlung zur Weiterbehandlung.
die online logopädie
Privatpraxis für Logopädie
